Für Frau F. war die Sache ärgerlich genug. Jemand hatte bei einem Bezahldienst ihren Account geknackt und online zwei “Dienstleistungen” gekauft. Der Gesamtschaden betrug rund 100 Euro. Frau F. erstattete Strafanzeige. Ihr war dabei auch klar, dass es schwierig werden wird, an den Täter zu kommen. Die Antwort der Staatsanwaltschaft  Köln überraschte sie dann doch. Darin wird ihr lapidar mitgeteilt, dass man gar nicht ermitteln kann. Wörtlich heißt es in dem Schreiben aus Mai 2011: … können sich [...]

via Was Staatsanwälte wirklich lähmt