Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten hat gegen den mutmaßlichen Haupttäter des Übergriffes auf einen 29-Jährigen am Osterwochenende auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße Haftbefehl erlassen. Er hat den Haftbefehl jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung wird in vielen Medien, aber auch von Politikern scharf kritisiert. Zu Recht? Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. setzt mit einer Erklärung einen sachlichen Akzent in Zeiten der Aufregung: Die Anordnung [...]

via Untersuchungshaft ist keine Strafe