Das Landgericht Hamburg hat mit einem Filesharing-Urteil Ende Oktober nicht nur den Schadensersatz für die abmahnenden Plattenfirmen deutlich beschränkt, sondern zugleich den abmahnenden Anwälten ihre Gebühren versagt, wie aus dem jetzt vorliegenden Urteil hervorgeht. ( Tauschbörse)

via Filesharing: Landgericht Hamburg kritisiert zu allgemeine Abmahnungen