Da das Gespann Digiprotect-Kornmeier vor Gericht nicht offen legen wollte, welcher Betrag im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag festgelegt ist - mit anderen Worten, wie hoch der tatsächliche Schaden lag - entschied das Amtsgericht in diesem Punkt zu Gunsten des Beklagten: "Zur Höhe des... Schadens mangelt es... an jeglichem Vortrag, so dass die Klage insgesamt abzuweisen war."

via Gericht bremst Abmahnindustrie - Golem.de