Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Musikindustrie nicht angenommen, die sich gegen das Recht auf digitale Privatkopien wandte. Anlass war ein formales Versäumnis der Kläger. Die Beschwerdeträger monierten, dass § 53 UrhG, der das Recht auf Privatkopie regelt, nicht mit dem Eigentumsrecht nach Artikel 14 I des Grundgesetzes vereinbar sei. Das Verfassungsgericht nahm die Klage nicht zur Entscheidung an, weil die Beschwerdeträger von falschen Annahmen ausgegangen seien und daher die 1-[...]

via Digitale Privatkopien bleiben legal