Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut. Deshalb müssen Durchsuchungsbeschlüsse ziemlich viele Anforderungen erfüllen. So muss es einen auf Tatsachen gestützten Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung geben. Verhältnismäßig müssen solche Beschlüsse auch sein. Nun der Durchsuchungsbeschluss eines Amtsgerichts: Die Beschuldigte vertreibt über das Internetauktionshaus ebay unter dem Pseudonym “…” eine OEM Version der Software “… 2008″ gemeinsam mit einer aus dem Inter[...]

via Elf Jahre nach dem Grundsatzurteil