Obwohl das Bundesverfassungsgericht am 04.07.2007 entschieden hat, dass Bundestagsabgeordnete auch Nebeneinkünfte aus Anwaltstätigkeiten offen legen müssen, weigert sich der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily dieser Entscheidung Folge zu leisten. Einige Medien hatten berichtet, dass Schily vom 1. März bis zum 30. September 2007 den Siemens-Konzern rechtlich beraten und dafür 140.000 Euro bezogen habe. Da er dies nicht bekannt gemacht habe, fragte Bundestagspräsiden Lammert schriftlich nac[...]

via Schily verweigert Offenlegung von Nebeneinkünften