Interessanter Satz aus einem Beschlagnahmebeschluss: Der Verdacht der Beweisrelevanz ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass einerseits auf den Datenträgern eine hochwirksame Verschlüsselung (Pretty Good Privacy bzw. TrueCrypt) aufgebracht war, die Zeugen aber andererseits die Nennung der Passwörter verweigerten bzw. diese “vergessen” hatten. Verschlüsselung ist nichts Böses, sondern das Recht jeden Bürgers. Ebenso ist es das Recht von Zeugen, von ihren gesetzlichen Auskunftsverweigerungsrech[...]

via Der Verdacht der Beweisrelevanz