Sein Notebook habe der Beschuldigte schon nach einigen Minuten wieder bekommen. Allerdings sei in der Zwischenzeit die Spionagesoftware aufgespielt worden, die dann über Monate zum Einsatz kam. Allein 60.000 Fotos fänden sich in der Ermittlungsakte. Der Verdächtige soll nicht zu dem Personenkreis gehören, für den die Online-Durchsuchung eigentlich gedacht ist. Also mutmaßliche Terroristen oder Schwerverbrecher. Vielmehr gehe es um die Ausfuhr von Medikamenten, welche nach Auffassung der Staatsanwaltschaft illegal sei. Bis heute liege noch nicht mal eine Anklage vor.

via Zoll jubelt Ahnungslosem Spionagesoftware unter | law blog