Der Deutsche Anwaltverein kritisiert deutsche Gerichte, welche die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung missachten. So hätten zuletzt das Landgericht Aachen und das Oberlandesgericht Köln die an sich fällige Freilassung Sicherungsverwahrter mit der Begründung abgelehnt, sie seien wegen der deutschen Rechtslage nicht an die Urteile des EGMR gebunden. Der Deutsche Anwaltverein findet diese Rechtsprechung beschämend und beunruhigend zugleich. Sch[...]

via “Beschämend und beunruhigend”