Ein beamteter Lehrer, auf dessen Computer Kinderpornos gefunden wurden, darf im Staatsdienst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht kürzte nun lediglich für drei Jahre seine Bezüge um 20 Prozent. Ursprünglich sollte der Pädagoge entlassen werden. Hiergegen hatte er erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Das Amtsgericht hatte den Lehrer 2004 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Grund waren kinderpornografische Aufnahmen, die bereits im Jahre 2004 auf dem Privatcomputer d[...]

via Lehrer kommt mit Gehaltskürzung davon