Nach dem Landgericht Hamburg hat nun auch das Landgericht Düsseldorf entscheiden, dass man für den Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots als “Störer” haftet, wenn jemand darüber Urheberrechtsverletzungen begeht. In diesem Fall gab es einstweilige Verfügungen gegen drei Personen, die von “Gangsta-Rapper” Bushido wegen Filesharing verklagt worden waren. Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein [...]

via Offenes WLAN und Störerhaftung: Neue Konfusion