Da gabs im letzten Jahr ja noch das §129a-Verfahren, wo jemand aus Bad Oldesloh einen GPS-Peilsender an seinem Auto fand. Das zuständige Innenministerium Schleswig-Holsteins will die Wanze nun zurück - oder 2500 Euro. Juristisch abgefasst liest sich der Wille des Ministeriums das in der taz nord heute nun so: “Der Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache”, empört sich das Kieler LKA. Der Sender sei jedoch “nicht verloren gegangen”, sondern sei “unter der Stoßstange des Wagens der Bek[...]

via Innenministerium will Wanze zurück