Bei Patrick Breyer findet sich eine lesbare Auflistung, welche Kompetenzen das BKA zukünftig als zentrale Staatspolizei laut unserer Bundesregierung haben soll: Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen: 1. Persönliche Daten sammeln 2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben) 3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen 4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a. 4.1. der Person Fingerabdrücke ab[...]

via Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA