Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen soll es regelrechte Überraschungseffekte gegeben haben. Der juristische Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen und andere stellten gar in Abrede, dass die Neuregelung im Verfassungsschutzgesetz einen heimlichen Zugriff auf private Rechner ermöglicht, berichtet heise online. Es gehe nur darum, die Kommunikation im Internet zu überwachen. Das Verfassungsschutzgesetz NRW liest sich etwas anders, und z[...]

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